Sehr geehrte Eltern,
Die GBM ist auf Anordnung der nordrhein-westfälischen Landesregierung am 21. und 22.12.2020 geschlossen.
Es gilt ein Betretungsverbot für die Schulgebäude und alle Schulhofbereiche.
Auch das Schulbüro ist für Besucher geschlossen.
Eine Notbetreuung für die Schüler des 5. und 6. Jahrgangs ist möglich.
Es gelten die folgenden Regelungen:
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, deren Eltern dies bei der Schule bis zum 8.12.2020 beantragen.
Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.
Zeitlicher Umfang der Notbetreuung:
Montag 21. Dezember 2020: 8.00-15.00 Uhr
Dienstag 22. Dezember 2020: 8.00-13.30 Uhr
Wir gehen davon aus, dass Ihr Kind sich mit Essen und Trinken selbst versorgt.
Bitte melden Sie Ihr Kind mit dem Formular „Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts“ an.
Geben Sie zur guten Planbarkeit den Antrag bis zum 8.12.2020 über die Klassenlehrer bei der Abteilungsleiterin Frau Gießbach ab.
Ulrike Purz
Schulleiterin