Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
ich wünsche Ihnen und Euch sowie der ganzen Schulgemeinde ein frohes und erfolgreiches Jahr 2021, in dem wir nach und nach zu den gewünschten Normalitäten übergehen können. Dafür ist es enorm wichtig, dass wir alle gesund bleiben und einen Beitrag dazu leisten, das Infektionsgeschehen zu verringern. In Gelsenkirchen sind wir noch weit von einer Entspannung der Lage entfernt, so dass die Entscheidungen des Bundes und der Länder zum Schulbetrieb für uns von großer Tragweite sind.
Wir alle wünschen uns Unterricht in Präsenz und hoffen, dazu bald zurückkehren zu können.
Bis dahin werden wir Ihre Kinder und Euch bestmöglich unterrichten und begleiten.
Nun die Entscheidungen des Landes NRW zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021, die ich bezogen auf Entscheidungen der GBM farblich kenntlich kommentieren werde (blaue Schrift):
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.
Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort.
- Die GBM wird die beiden Organisationstage nutzen, um sich gut auf den Distanzunterricht vorzubereiten.
- Der Distanzunterricht beginnt am 13. Januar 2021. Weiteres erfahren die Schülerinnen und Schüler über IServ durch ihre Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht.
- Bitte melden Sie Ihr Kind für das Betreuungsangebot mit dem Formular „Anmeldung Betreuung bis zum 31. Januar 2021“ bei der Abteilungsleiterin Frau Giessbach spätestens zwei Tage vor Beginn der Betreuung an.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden. Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.
Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.
- Über die Klausuren in der Q1 ab dem 11. Januar 2021 informiert Herr Schlechter die Schülerinnen und Schüler zeitnah.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wir werden die Tage bis Dienstag nutzen, um uns gut aufzustellen.
Bitte warten Sie unsere Informationen auf der Homepage und über IServ ab.
Das Sekretariat kann Ihnen keine inhaltlichen Informationen geben.
Auf einen guten und gelingenden Start in das Jahr 2021!
Glück auf und herzliche Grüße
Ulrike Purz