msb2109_0901 – Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testung
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der Dienst-Mail des Ministeriums für Schule und Bildung vom 09.09.2021 gilt eine Neuregelung der Quarantäne in Schulen und eine erweiterte Testpflicht
Konkret bedeutet dies:
In Quarantäne gehen ab sofort nur nachweislich infizierte Schülerinnen und Schülern.
Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen erfolgen, nämlich wenn die empfohlenen Hygienemaßnahmen in Ausnahmesituationen nicht eingehalten werden konnten.
Solche Ausnahmefälle sind an der GBM das Essen in der Mensa oder möglicherweise ein näherer Kontakt ohne Maske im Sportunterricht.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ausgenommen.
Pflicht ist nun auch eine dreimalige Testung pro Woche, diese wird grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchgeführt. An der GBM startet dies ab nächster Woche am 13.09., 15.09. und 17.09. jeweils in der ersten Unterrichtsstunde.
Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen entfällt die Dokumentationspflicht (Sitzpläne). Im Einzelfall kann es aber notwendig sein, die Sitzordnung einer Klasse oder eines Kurses kurzfristig zu rekonstruieren. An der GBM bedeutet dies, dass die Schüler*innen der 5. Klassen in der Mensa ab Montag 13.09.21 immer am selben Platz sitzen und darüber von den Klassenlehrer*innen ein Sitzplan erstellt wird.
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden,
kann ein Schüler/ eine Schülerin sich durch einen negativen PCR-Test vorzeitig „freitesten“.
Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert (vgl. § 14 Test-Verordnung Bund).
Der PCR-Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil. Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.
Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.
Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben. Es gilt, dass Personen, die sich der Maskenpflicht oder der Testung verweigern, bereits kraft Gesetzes von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen sind und ebenfalls bereits kraft Gesetzes einem Betretungsverbot für das Schulgebäude unterliegen.
Hier die Regeln an der GBM in Kurzform:
- Absolut unabdingbar gilt, dass alle Schüler*innen und Lehrer*innen ihre Maske korrekt tragen und ermahnt oder ausgeschlossen werden, wenn sie es nicht tun.
- Es wird ständig gelüftet, Fenster und Klassentür sind geöffnet.
Dafür ist es auch wichtig, dass alle Schüler*innen und Lehrer*innen sich auf den Fluren leise verhalten.
- Auf dem Schulhof muss bei engerem Kontakt als 1,5m auch die Maske getragen werden.
- Wer Erkältungssymptome hat, bleibt zuhause oder wird nachhause geschickt und führt einen PCR-Test durch.
- Ab 13.09.21 werden montags, mittwochs und freitags Selbsttests durchgeführt.
- Wer einen positiven Selbsttest hat, wird nachhause geschickt und führt einen PCR-Test durch.
- Bei positivem PCR-Testergebnis stellt das Gesundheitsamt die infizierte Person unter Quarantäne. Die Schulleitung entscheidet, dass die Person solange nicht in die Schule kommt, bis das Gesundheitsamt die Quarantäne verhängt hat.
- Sollte es notwendig sein, dass Kontaktpersonen in Quarantäne gehen, können sie sich nach dem 5. Tag der Quarantäne mit einem negativen PCR-Test freitesten (finanziert aus dem Gesundheitsfonds des Bundes).
- Alle Schüler*innen, die als Kontaktpersonen jetzt in Quarantäne sind, können sie sich nach dem 5. Tag der Quarantäne mit einem negativen PCR-Test freitesten. Wichtig: Sie bekommen nur Zugang zum Klassenraum, wenn sie den Test vorgezeigt Dies wird im Klassenbuch dokumentiert.
- Die Schülerinnen und der Schüler der 5. Klassen sitzen in der Mensa auf festen und dokumentierten Sitzplätzen.
Ich hoffe, dass wir mit diesen Regelungen gut zurechtkommen und die Infektionszahlen dabei nicht steigen!
Deshalb bitte ich dringend um die konsequente Einhaltung der Maskenpflicht und auf die Einhaltung von 1,5m Abstand.
Allen Familien wünsche ich gute Gesundheit!
Herzliche Grüße
Ulrike Purz
Schulleiterin