In der Pädagogik ist die Inklusion (Einschluss, Teilhabe) ein Ansatz, dessen wesentliches Prinzip die Wertschätzung der Vielfalt in der Bildung und Erziehung ist. Befürworter der inklusiven Pädagogik betrachten Verschiedenartigkeit (Heterogenität) als normale, reguläre Gegebenheit.
Die folgende Grafik soll die unterschiedlichen pädagogischen Ansätze verdeutlichen:
Überträgt man den Inhalt der Grafik auf die in Deutschland bestehende Schulstruktur und die bestehenden pädagogischen Ansätze, so könnte man Exklusion gleichsetzen mit dem über lange Jahre üblichen Konzept der schulischen Trennung von Kindern ohne und Kindern mit einem besonderen Förderbedarf.
Bei der Integration werden Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf in einer gemeinsamen Klasse unterrichtet. Eine integrative Lerngruppe besteht aus zwei oder mehreren Untergruppen: Kinder ohne besonderen Förderbedarf (Regelschulkinder) und Kinder mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten.
Die Inklusion ist der weitestgehende Ansatz, Kinder gemeinsam zu unterrichten. Inklusion versteht sich in Bezug auf Schule als ein Konzept, das davon ausgeht, „alle Barrieren in Bildung und Erziehung für alle Schülerinnen und Schüler auf ein Minimum zu reduzieren.“ [Boban; Hinz: Index für Inklusion, 2003].
Vielfalt wird nicht als Problem, sondern als Chance wahrgenommen!
Dieser inklusive Ansatz stellt Schule und Unterricht vor besondere Herausforderungen:
Es müssen Kulturen, Strukturen und Praktiken in Schulen so weiterentwickelt werden, dass sie besser auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler eingehen.
Barrieren, die die Teilhabe aller Kinder am Lernen behindern, müssen abgebaut werden, Lernprozesse müssen zunehmend individualisiert und Lernangebote, Lernmethoden und Lerninhalte müssen stärker aufeinander abgestimmt werden. Auch die Funktion des Unterrichtenden muss sich verändern.
Gemeinsame Unterrichtsinhalte müssen so aufbereitet werden, dass alle Schülerinnen und Schüler auf ihrem individuellen Lern- und Leistungsniveau daran teilhaben können.
Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler:
Deshalb wird auch an der GBM grundsätzlich wird zwischen „zieldifferenter“ und „zielgleicher“ Förderung unterschieden. Zielgleiche Förderung (Förderschwerpunkte „Sehen“, „Hören und Kommunikation“, „Sprachliche Entwicklung“, „Körperlich-motorische Entwicklung“, „Emotionale und soziale Entwicklung“) gilt für Schülerinnen und Schüler, die nach den Lehrplänen der Regelschule unterrichtet werden. Sie nehmen in der Regel immer am Klassenunterricht teil, wobei sie von der sonder-pädagogischen Lehrkraft Unterstützung erfahren.
Zieldifferente Förderung gilt für Schülerinnen und Schüler, die entsprechend der Richtlinien für den jeweiligen Förderschwerpunkt („Lernen“ oder „Geistige Entwicklung“) unterrichtet werden. Für den Unterricht bedeutet dies, dass ein großes Maß an Differenzierung nötig ist, indem u. a. zu einem gemeinsam bearbeiteten Thema unterschiedliche Lernziele gelten, die erreicht werden können. Um dem Anspruch der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, nutzen die Lehrpersonen vielfältige methodisch-didaktische Variationsmöglichkeiten der Differenzierung.
Die zur Umsetzung des inklusiven Unterrichtes an der GBM notwendigen Differenzie-rungsmaßnahmen fußen auf folgenden schulinternen Absprachen bzw. Vorgaben
Die Förderpläne bilden die Grundlage für die Unterrichtsgestaltung der Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf. Sie werden im Klassenlehrerteam zusammen mit der sonderpädagogischen Lehrkraft erstellt und enthalten gemeinsame Ziele für einen vorher festgelegten Zeitraum.
Basis für die Ersterstellung in der Klasse 5 sind die bereits bestehenden Förderpläne aus dem Primarbereich bzw. die in den individuellen sonderpädagogischen Gutachten gemäß AOSF festgelegten Förderziele.
Perspektiven zur Elternarbeit oder zur Arbeit mit externen Fachdiensten können mit in den Förderplan aufgenommen werden.
Aus dem Förderplan (siehe Anhang) gehen der Entwicklungsstand (Stärken, Probleme, Grenzen), der vorrangige Förderbedarf (Arbeitsverhalten, Sozialverhalten, Deutsch und Mathematik), Maßnahmen und Ziele hervor.
Alle Lehrkräfte der Klasse, die Eltern und ggf. eingebundene externe Fachkräfte werden in die Erarbeitung der Förderziele und Methoden involviert.
Die Förderpläne werden von der der sonderpädagogischen Lehrkraft, dem Klassenlehrerteam und den Eltern unterschrieben.
Ein Exemplar des Förderplans wird in die Schülerakte geheftet und zusätzlich im Infoordner im jeweiligen Teamlehrerzimmer den Fachlehrerinnen und Fachlehrern zur Kenntnis gebracht.
Mehrmals jährlich werden die Förderpläne evaluiert und fortgeschrieben.
Bei der Arbeit mit und an den Förderplänen steht das zentrale Lernziel einer inklusiv geführten Klasse an der GMB „So viel Gemeinsamkeit wie möglich, so viel individuelle Förderung wie nötig“ im Fokus der Unterrichts- und Schullaufbahnplanung der Schülerinnen und Schüler.
Wenn dann die Entscheidung ansteht, ob zieldifferenziert zu unterrichtende Schülerinnen und Schüler an einem E-Kurs oder G-Kurs teilnehmen sollten, muss sehr individuell abgewogen werden.
Dabei sind nicht nur die seit Klasse 5 fortgeschriebenen Förderpläne berücksichtigen, sondern auch das aktuelle Leistungsvermögen der Schülerin bzw. des Schülers und deren/dessen persönliche Bindung an die jeweilige Lerngruppe (E- oder G-Kurs).
Zusätzlich ist die dann aktuelle Personalausstattung zu berücksichtigen.
Aus § 27 AOSF ergeben sich die jeweiligen Bewertungskriterien für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Grundlage bei zieldifferentem Unterricht (Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ oder „geistige Entwicklung“) sind die aktuell geltenden Richtlinien und Rahmenpläne der verschiedenen Förderschulen in NRW, soweit das Schulgesetz nicht anderslautende Vorgaben macht.
Bei Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Klassenarbeiten sprechen sich die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer mit den sonderpädagigischen Lehrkräften ab.
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderschwerpunkte der Schülerinnen und Schüler sind zwei unterschiedliche Zeugnisvarianten möglich.
Zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler erhalten das für Jahrgangsstufe übliche Ziffernzeugnis, wohingegen die zieldifferent zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler ein Textzeugnis erhalten, das durch die sonderpädagogische Lehrkraft der jeweiligen Klasse (in enger Absprache und Kooperation mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern) erstellt wird.
Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an der GBM in der Sekundarstufe I die Abschlüsse erreichen, die in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG – AO-SF) festgeschrieben sind.
Zielgleich geförderte Schülerinnen und Schüler können folgende Abschlüsse erreichen:
Zieldifferent geförderte Schülerinnen und Schüler können folgende Abschlüsse erreichen:
„Die NRW-Landesregierung setzt sich mit aller Kraft dafür ein, den Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf nachhaltig zu verbessern.
Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA), nach diesem Motto führt Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland ein landesweit einheitliches und effizient gestaltetes Übergangssystem ein. Es nimmt alle Schülerinnen und Schüler in den Blick und ermöglicht ihnen einen guten, zielgerichteten Start in Ausbildung oder Studium.
Das neue Übergangssystem Schule-Beruf in NRW unterstützt die Schülerinnen und Schüler frühzeitig bei der Berufs- und Studienorientierung, der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium. Ziel ist es, allen jungen Menschen nach der Schule möglichst rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen und durch ein effektives, kommunal koordiniertes Gesamtsystem unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Jugendliche und ihre Eltern werden in Nordrhein-Westfalen auf dem Weg in die Berufswelt nachhaltig unterstützt.
An der Umsetzung des neuen Übergangssystems wirken viele Partner und Akteure mit, auf Landesebene wie auf kommunaler Ebene, aus Wirtschaft und Schule. Grundlage dafür sind die Vereinbarungen im Ausbildungskonsens NRW. Die Partner im Ausbildungskonsens NRW, das sind die Landesregierung, die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialpartner sowie die Kammern und Kommunen, haben sich 2011 auf das Gesamtkonzept für einen systematischen Übergang von der Schule in den Beruf verständigt und die gemeinsame Umsetzung vereinbart.
Spätestens ab Klasse 8 erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine verbindliche, systematische und geschlechtersensible Berufs- und Studienorientierung mit regelmäßigen Praxisphasen. Ergänzend zum Unterricht werden Berufsfelderkundungen und Praktika ermöglicht, um betriebliche Wirklichkeit zu erfahren und verschiedene Berufsfelder kennenzulernen. Im neuen Übergangssystem sind Gymnasien genauso einbezogen wie Haupt- und Förderschulen. Geeignete Beratungsverfahren und -instrumente stehen bereit, um die Übergangsprozesse optimal zu begleiten.“
(Quelle: www.keinabschlussohneanschluss.nrw.de)
Auf Basis dieser umfänglichen Landesvorgaben, die finanziell und personell gut unterstützt werden, durchläuft jede Schülerin und jeder Schüler an der GBM ein aufwändiges extern durchgeführtes Berufsvorbereitungsprogramm, das u. a. Potentialanalyse, Berufsfeld-erkundungen, individuelle Berufsperspektivberatung und vieles andere mehr umfasst.
Schulintern werden sie dabei von den Studien- und Berufswahlkoordinatoren, den Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern sowie unsern Schulsozialarbeiterinnen unterstütz.
Zusätzlich erhalten die Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden ab Klasse 8 das zusätzlich Angebot von SchülerBetriebsPraktika innerhalb der GBM und spezielle Beratungsangebote der Arbeitsagentur.
Das SchülerBetriebsPraktikum unterteilt sich wie folgt:
Klasse 8 3-wöchige Berufsfelderkundung
Klasse 9 und 10 Jeweils 4-wöchige Berufsfelderkundung
Zusatzangebot In den Klassen 9 und 10 können Schülerinnen und Schüler, die in
einem Praktikum besonders erfolgreich waren, ein Tageslangzeit-
praktikum durchführen, dass anstelle von Unterricht gesetzt wird.
Natürlich ist es auch an der GBM das Ziel, allen Schülerinnen und Schüler einen guten, zielgerichteten Start in Ausbildung oder Studium zu ermöglichen.
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Nachteilsausgleich
für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sowie Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung beziehungsweise mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinen Schule anstreben, haben zur Kompensation der durch die Behinderung entstehenden Nachteile Anspruch auf Nachteilsausgleich – sowohl im Unterricht und bei Klassenarbeiten/Klausuren als auch in den zentralen Abschlussprüfungen nach der 10. Klasse, in Fachhochschulreifeprüfungen und im Abitur.
Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist nicht gekoppelt an einen festgeschriebenen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, allerdings müssen von den Erziehungsberechtigten bzw. von volljährigen Schülerinnen und Schülern entsprechende Nachweise über das Vorliegen einer fachärztlichen Diagnose erbracht werden. Fachärztliche Diagnosen müssen der Schulleitung in jedem Fall vor der Beantragung eines Nachteilsausgleichs vorliegen. Ein Nachteilsausgleich bedeutet keine Reduzierung des Anforderungsniveaus des entsprechenden Bildungsgangs, sondern stellt lediglich einen materiellen/organisatorischen Ausgleich für die durch die Behinderung entstehenden Nachteile dar.
Nachteilsausgleich beziehen sich in der Regel auf die Veränderung äußerer Bedingungen der Leistungsüberprüfung:
· zeitlich (Verlängerung von Vorbereitungs-, Pausen- und Arbeitszeiten)
· technisch (Bereitstellung besonderer technischer Hilfsmittel, z. B. eines Lesegerätes oder eines Laptops)
· räumlich (z. B. ablenkungsarme, geräuscharme, blendungsarme Umgebung)
· personell (Assistenz, z. B. Arbeitsorganisation)
Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?
Eltern oder volljährige Schüler beantragen Nachteilsaufgleiche formlos bei der Schulleitung. Zur Begründung sind vorliegende Nachweise wie Atteste, med. Diagnosen oder Bescheinigungen beizufügen (bei LRS Atteste mit der Diagnose ICD 10 – F81.0 bzw. F81.1 eines Facharztes). Aber Achtung: Aus vorhandenen Gutachten und Attesten kann kein zwingender Anspruch auf einen Nachteilsausgleich abgeleitet werden. Entscheidend ist immer die fachlich-pädagogische Einschätzung durch die Schule.
Mit Blick auf den Erwerb von Berechtigungen und Abschlüssen am Ende der Sekundarstufe I sowie der Bewältigung ihres weiteren Lebensweges ist es erforderlich, den betroffenen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I im Rahmen der individuellen Förderung Kompetenzen zu vermitteln, mit denen sie ihre persönliche Ausgangssituation zu bewältigen lernen. In dem Umfang, den die Art der individuellen Beeinträchtigung zulässt, werden analog dazu die Nachteilsausgleiche gegen Ende der Sekundarstufe I nach Möglichkeit sukzessive abgebaut.
Der Fortbildungsbedarf der in den inklusiven Lerngruppen unterrichtenden Lehrkräfte, bzw. derjenigen, die jährlich im 5. Jahrgang neu starten ist im Rahmen der Fortbildungsplanung der GBM als vorrangig zu bewerten.
Ausgehend von dieser Kerngruppe muss sich allerdings auch das gesamte Kollegium der GBM innerhalb der nächsten 2 – 3 Jahre schulintern mit dem Thema „Unterrichten in heterogenen Lerngruppen“ in Ganztagsfortbildungen intensiv auseinandersetzten.
Es gibt keine bevorstehenden Veranstaltungen.